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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-45/19 (EuG)
§§: DBes (EU) 2018/170, VO (EU) 2016/1036
Schlagwörter EG, EU, Zoll, Dumping, Einfuhr, Russland, Nichtigkeit, Ammoniumnitrat
Rechtsfrage: Klage mehrerer Unternehmen gegen die Europäische Kommission: Die Klägerinnen beantragen, - den Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1703 der Kommission vom 12.11.2018 für nichtig zu erklären; - der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Vorinstanz: Unternehmen ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2019 Nr. C 122 S. 20
Erledigendes Gericht: EuG
Erledigungs-Datum: 05.05.2021
Erledigungs-Az: Rs T-45/19