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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-278/18 (EuGH)
§§: RL 2006/112/EG Art. 135 Abs. 1 Buchst. l
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Steuerbefreiung, Vermietung, Verpachtung, Grundstück, Landwirtschaft, Rebfläche
Rechtsfrage: Ist Art. 135 Abs. 1 Buchst. l der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 hinsichtlich der Steuerbefreiung von Umsätzen aus der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken dahin auszulegen, dass diese Steuerbefreiung anwendbar ist auf einen Vertrag über die Überlassung eines landwirtschaftlichen Betriebs mit aus Rebflächen bestehenden landwirtschaftlichen Grundstücken an eine Gesellschaft, deren Gesellschaftszweck im Betreiben von Landwirtschaft besteht, wobei die Dauer dieses Vertrags ein Jahr beträgt, sich aber automatisch um Zeiträume von gleicher Dauer verlängert, und die entsprechende Miete jeweils am Ende des Jahres zu entrichten ist?
Vorinstanz: Supremo Tribunal Administrativo (Portugal)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2018 Nr. C 259 S. 23
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 28.02.2018
Erledigungs-Az: Rs C-278/18