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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-108/22 (EuGH) |
§§: | RL 2006/112/EG Art. 306 |
Schlagwörter | EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Konsolidierer, Hoteldienstleistungen, Beherbergungsleistungen, Reisebüro |
Rechtsfrage: | Ist Art. 306 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem dahin auszulegen, dass er auf einen Steuerpflichtigen anwendbar ist, der Konsolidierer von Hoteldienstleistungen ist und Beherbergungsleistungen kauft und an andere Wirtschaftsteilnehmer weiterverkauft, wenn diese Transaktionen nicht mit anderen Zusatzleistungen verbunden sind? |
Vorinstanz: | Naczelny Sad Administracyjny (Polen) |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2022 Nr. C 284 S. 13 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 29.06.2023 |
Erledigungs-Az: | Rs C-108/22 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 11 42 |