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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 1 BvR 2453/19 (BVerfG)
§§: UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, UStG § 3 Abs. 9 Satz 1, UStG § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a, RL 2006/112/EG Art. 2 Abs. 1
Schlagwörter Umsatzsteuer, Leistungsaustausch, Entgelt, Auflösung, Mietvertrag, Vorzeitig, Verzicht, Abfindung
Rechtsfrage: Zur vorzeitigen Auflösung eines langfristigen Mietvertrags gegen Abfindungszahlung des Mieters - Verfassungsbeschwerde
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 22.05.2019
Vorinstanz/AZ: XI R 20/17
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 13 81
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 28.09.2020
Erledigungs-Az: 1 BvR 2453/19
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen