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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 11/18 (BFH)
§§: EStG § 26 a Abs. 2 Satz 2
Schlagwörter Getrennte Veranlagung, Aufteilung, Aufwendungen
Rechtsfrage: Ist § 26 a Abs. 2 Satz 2 EStG dahingehend auszulegen, dass zunächst bei jedem Ehegatten die Aufwendungen anzusetzen sind, die er wirtschaftlich getragen hat, und lediglich die Abzugsbeträge nach Durchführung der Höchstbetragsberechnungen und der Günstigerprüfungen hälftig aufzuteilen sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 29.11.2017
Vorinstanz/AZ: 2 K 1032/16
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 05 93
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.11.2019
Erledigungs-Az: III R 11/18
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 03 71