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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 2/22 (BFH) |
§§: | EStG § 34 Abs. 2 Nr. 4 |
Schlagwörter | Erstattungszinsen, Außerordentliche Einkünfte, Tarifbegünstigung |
Rechtsfrage: | Teilen Erstattungszinsen, die aufgrund einer als außerordentliche Einkünfte zu beurteilenden Steuererstattung festgesetzt werden, das steuerrechtliche Schicksal dieser Steuererstattung und unterliegen daher wie diese der Tarifbegünstigung nach § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4 EStG? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 04.05.2021 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 1666/20 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 06 96 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 30.08.2023 |
Erledigungs-Az: | X R 2/22 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 20 00 |