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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 17/18 (BFH) |
§§: | AO § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, AO § 172 Abs. 1 Satz 3, AO § 162 Abs. 1 |
Schlagwörter | Antrag, Änderung, Schätzung |
Rechtsfrage: | Antrag auf "schlichte" Änderung in Schätzungsfällen: Gelten Anträge auf Änderungen gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a i.V.m. § 172 Abs. 1 Satz 3 AO durch Übermittlung von DATEV-Berechnungen innerhalb der Klagefrist als hinreichend konkret gestellt, wenn die Besteuerungsgrundlagen zuvor wegen Nichtabgabe der Steuererklärungen geschätzt wurden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 18.04.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 49/18 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 11 25 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.05.2019 |
Erledigungs-Az: | XI R 17/18 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 11 73 |