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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 110/97
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 74 Abs. 5, EStG § 63 Abs. 1, SGB X § 104, BSHG § 91a Satz 1, FGO § 41 Abs. 1
Schlagwörter Kindergeld, Sozialleistung, Eigene Einkünfte, Erstattungsanspruch
Rechtsfrage: Handelt es sich beim Kindergeld um eine Sozialleistung und hat insoweit der Sozialhilfeträger ein Antragsrecht? Ist die Hilfe zum Lebensunterhalt als eigener sonstiger Bezug des Kindes i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG anzusehen, der bei Überschreiten der Betragsgrenze von 12.000 DM jährlich der Gewährung von Kindergeld entgegensteht? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 15.04.1997
Vorinstanz/AZ: VI 587/96 Ki
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.09.1998
Erledigungs-Az: VI R 110/97
Erledigungs-Vermerk: Hauptsache erledigt