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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 38/19 (BFH)
§§: AO § 181 Abs. 5 Satz 2, AO § 171 Abs. 3 a, BewG § 25, BewG § 132 Abs. 1
Schlagwörter Einheitswert, Festsetzungsverjährung, Fortschreibung, Zurechnungsfortschreibung
Rechtsfrage: Nachholung des Hinweises gem. § 181 Abs. 5 Satz 2 AO nur bis zur Festsetzungsverjährung der Folgesteuer? Kann ein zunächst in einem Grundlagenbescheid unterbliebener Hinweis nach § 181 Abs. 5 Satz 2 AO nachgeholt werden, wenn der die Nachholung enthaltende Änderungsbescheid in einem späteren Jahr ergeht als der Ausgangsbescheid und zwischenzeitlich hinsichtlich der Folgesteuern Festsetzungsverjährung eingetreten ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 24.07.2019
Vorinstanz/AZ: 3 K 3109/18
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 16 13
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.07.2021
Erledigungs-Az: II R 38/19
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 00 91