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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 16/08 (BFH) |
§§: | EStG § 7 g Abs. 7, GG Art. 3 Abs. 1 |
Schlagwörter | Ansparrücklage, Existenzgründer, GmbH & Co. KG, Gleichheitsgrundsatz |
Rechtsfrage: | Ansparrücklage für Existenzgründer: Kann eine GmbH & Co. KG eine Rücklage nach § 7 g Abs. 7 EStG bilden? Verstößt die Definition eines Existenzgründers i.S. des § 7 g Abs. 7 Satz 2 EStG gegen den Grundsatz der Rechtsformneutralität? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Thüringer FG |
Vorinstanz/Datum: | 30.01.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 579/07 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2008 S. 841 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 26 88 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |