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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 72/12 (BFH) |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 |
Schlagwörter | Regelmäßige Arbeitsstätte, Versetzung, Zeitliche Begrenzung, Fahrten, Entfernungspauschale |
Rechtsfrage: | Handelt es sich bei einer Dienststelle, an die ein Beamter für einen Zeitraum von drei Jahren befristet abgeordnet bzw. versetzt wird, um eine regelmäßige Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 22.08.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 293/11 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 03 23 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 08.08.2013 |
Erledigungs-Az: | VI R 72/12 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 31 08 |