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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 4/22 (BFH) |
§§: | EnergieStG § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d, RL 2003/96/EG Art. 2 Abs. 4 Buchst. b |
Schlagwörter | Energiesteuer, Steuerentlastung, Erdgas, Verheizen, zweierlei Verwendungszweck |
Rechtsfrage: | Stellt das Verbrennen von Erdgas zur Herstellung von heißem Inertgas, was zur Explosionsvermeidung beim Trocknungsprozess benötigt wird, einen für die Gewährung der Entlastung nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d EnergieStG erforderlichen zweierlei Verwendungszweck dar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 09.03.2022 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 2278/20 VE |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 10 72 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.12.2024 |
Erledigungs-Az: | VII R 4/22 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 25 02 94 |