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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 82/96 |
§§: | AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 8 Abs. 3 |
Schlagwörter | Änderung, Grobes Verschulden, Neue Tatsache, Jahreswagen |
Rechtsfrage: | Inwieweit ist eine Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 wegen groben Verschuldens ausgeschlossen, wenn gegen einen Bescheid über die Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung - in Kenntnis schwebender Verfahren - kein Rechtsbehelf eingelegt wird? Ist die geänderte Rechtsauffassung der Finanzverwaltung bei der Besteuerung der Jahreswagenrabatte eine neue Tatsache i.S. des § 173 AO 1977? - Zulassung durch BFH |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 12.12.1995 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 5794/94 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.07.2001 |
Erledigungs-Az: | VI R 82/96 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 81 13 |