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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 64/09 (BFH)
§§: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 8 Abs. 2, AO § 42
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Bemessungsgrundlage, Grundbesitzwert, Gestaltungsmissbrauch, Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Rechtsfrage: Auseinandersetzung und Teilung einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts als Grunderwerbsteuertatbestand: Sind der nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG i.V.m. § 42 AO steuerbare Erwerb eines GbR-Anteils, der mit einer besonderen Berechtigung an einem der Gesellschaft gehörenden Grundstück verbunden ist, und der nachfolgende steuerbare Erwerbsvorgang der Sondereigentumseinheit durch Auseinandersetzung und Teilung als einheitlicher grunderwerbsteuerrechtlicher Lebenssachverhalt zu beurteilen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 20.02.2008
Vorinstanz/AZ: 4 K 4000/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 04 12
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.11.2011
Erledigungs-Az: II R 64/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 40 00