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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 67/00
§§: EStG § 32 Abs 1 Nr 2, EStG § 63 Abs 1
Schlagwörter Kindergeld, Pflegekind, Kostenbeteiligung
Rechtsfrage: Kein Kindergeldanspruch für zwei in den Haushalt des Klägers in Vollzeitpflege aufgenommene und betreute Kinder (15 u. 9 Jahre), für deren Versorgung Vollwaisenbezüge gezahlt werden, die über den in Betracht kommenden Pflegegeldsätzen des zuständigen Jugendamtes liegen und dadurch vom Kläger kein wesentlicher Unterhaltsbeitrag mehr geleistet wird. - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 13.01.2000
Vorinstanz/AZ: 14 K 635/97 Ki
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 55 83
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.01.2003
Erledigungs-Az: VIII R 81/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Abgabe an VIII. Senat - neues Aktenzeichen: VIII R 81/00 - Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 41 59