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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | 1 BvR 1656/18 (BVerfG) |
| §§: | EStG 2009 § 5 b Abs. 2 Satz 1, AO § 150 Abs. 8, AO § 256, AO § 5 |
| Schlagwörter | unbillige Härte, elektronische Übermittlung, Übermittlung, Form, Bilanz, GuV, Ausspähungsrisiko, Ermessen |
| Rechtsfrage: | Keine unbillige Härte bei Verpflichtung eines Unternehmers zur elektronischen Übermittlung seiner Bilanz und GuV - Verfassungsbeschwerde |
| Vorinstanz: | BFH |
| Vorinstanz/Datum: | 15.05.2018 |
| Vorinstanz/AZ: | VII R 14/17 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | BFH/NV 2018 S. 1137 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 14 41 |
| Erledigendes Gericht: | BVerfG |
| Erledigungs-Datum: | 05.07.2019 |
| Erledigungs-Az: | 1 BvR 1656/18 |
| Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |