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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 5/13 (BFH) |
§§: | GewStG § 35 b Abs. 2 Satz 4, AO § 181 Abs. 5, AO § 169 Abs. 2 Nr. 2, AO § 171 Abs. 4 |
Schlagwörter | Verjährung, Feststellungsfrist, Ablaufhemmung, Feststellung, Gewerbeverlust, Änderung |
Rechtsfrage: | Ist die Regelung des § 35 b Abs. 2 Satz 4 GewStG i.d.F. des JStG 2007 dahingehend auszulegen, dass § 181 Abs. 5 AO nur im Falle einer erstmaligen Feststellung, nicht jedoch bei einer Änderung der Verlustfeststellung anzuwenden ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 19.12.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 91/12 F |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2013 S. 313 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 09 62 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.02.2015 |
Erledigungs-Az: | I R 5/13 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 14 97 |