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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 62/00
§§: BewG § 103 Abs. 1, BewG § 109 Abs. 1, BewG § 10, BewG § 12
Schlagwörter Einheitswert des Betriebsvermögens, Schulden, Genussschein, Körperschaftsteuer, Minderung, Ausschüttungsbelastung
Rechtsfrage: Ist die in der Steuerbilanz der Klägerin passivierte Verpflichtung zur Bedienung der Genussscheine bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens um die durch ihre Erfüllung im Folgejahr ausgelöste Minderung der Körperschaftsteuer (Herstellung der Ausschüttungsbelastung) zu kürzen? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 06.06.2000
Vorinstanz/AZ: VI 137/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 63 18
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.10.2002
Erledigungs-Az: II R 62/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 17 39