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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 4/99 |
§§: | EStG § 33c |
Schlagwörter | Kinderbetreuungskosten, BVerfG, Bundesverfassungsgericht |
Rechtsfrage: | Können zusammenveranlagte und beiderseits berufstätige Eheleute für das Streitjahr 1983 Kinderbetreuungskosten abziehen, wenn sie die Unvereinbarkeit des § 33c EStG mit Art. 6 Grundgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht erstritten haben, ggf. in welcher Höhe? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 18.09.1989 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 13158/85 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 89 58 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 03.07.2002 |
Erledigungs-Az: | VI R 118/99 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | neues Aktenzeichen: VI R 118/99 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 02 31 |