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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 34/19 (BFH)
§§: EStG § 33, ESchG § 3 Abs. 2 Satz 2, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Außergewöhnliche Belastung, Krankheitskosten, In-vitro-Fertilisation, Gleichheitsgrundsatz, Zwangsläufigkeit
Rechtsfrage: Ob und in welcher Höhe (auch für Eizellenspende oder medizinisch nicht erfolgversprechende Behandlung) sind Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung in den Fällen, in denen eine Präimplantationsdiagnostik oder vergleichbare Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 ESchG zulässig sind, als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger und Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 08.10.2019
Vorinstanz/AZ: 6 K 1423/17
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 19 91
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.01.2022
Erledigungs-Az: VI R 34/19 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Rev. Steuerpflichtiger: Revision unbegründet -- Rev. Verwaltung: Revision unzulässig
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 06 26