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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 3/10 (BFH)
§§: UStG 2005 § 6 a, UStG 2005 § 4 Nr. 1 Buchst. b, UStG 2005 § 3 Abs. 6 Satz 5
Schlagwörter Kraftfahrzeughandel, Innergemeinschaftliche Lieferung, Steuerfreier Umsatz, Steuerfreiheit, Reihengeschäft, Gutgläubigkeit
Rechtsfrage: Ist bei einer "ruhenden Lieferung" in einem Reihengeschäft (Kraftfahrzeug-Handel zwischen einer deutschen und einer spanischen Firma sowie französischem Abholer) die Vertrauensschutzregelung für innergemeinschaftliche Lieferungen zum Schutz des gutgläubigen Unternehmers i.S. des § 6 a Abs. 4 UStG 2005 anwendbar und die Steuerfreiheit zu gewähren? (Im Rahmen eines Reihengeschäftes wird die Lieferung der Warenbewegung zugeordnet = bewegte Lieferung; der Ort der Lieferung bestimmt sich hier nach § 3 Abs. 6 Satz 1 UStG. Bei den übrigen Lieferungen handelt es sich um sog. "ruhende Lieferungen; der Ort der Lieferung bestimmt sich nach § 3 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 bzw. Nr. 2 UStG.) - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 10.11.2009
Vorinstanz/AZ: 2 K 1696/2008
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 13 69
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.08.2011
Erledigungs-Az: V R 3/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 33 74