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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 76/00 |
§§: | EStG § 31 Satz 5, EStG § 36 Abs. 2 Satz 1, BGB § 1615 g |
Schlagwörter | Kindergeld, Günstigerprüfung, Verrechnung, Mangelfallrechnung |
Rechtsfrage: | Verrechnung des hälftigen Kindergeldes bei der sog. Günstigerprüfung desjenigen Elternteils, dessen Einkommen nicht ausreicht, den Unterhaltsbedarf des Kindes zu decken (Mangelfallrechnung), obwohl ihm dadurch auch im Wege eines zivilrechtlichen Ausgleichs kein Kindergeld für das unterhaltsberechtigte Kind zusteht? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Mecklenburg-Vorpommern |
Vorinstanz/Datum: | 15.12.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 640/98 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 51 65 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 30.11.2004 |
Erledigungs-Az: | VIII R 76/00 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 21 98 |