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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 33/18 (BFH) |
§§: | KStG § 14 Abs. 1 |
Schlagwörter | Organschaft, Gewinnabführung, Atypische stille Beteiligung |
Rechtsfrage: | Ist auch dann von der Abführung des gesamten Gewinns i.S. des § 14 KStG auszugehen, wenn außerhalb der Organschaft stehende Personen am Gewinn der Organgesellschaft als atypisch stille Gesellschafter beteiligt sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Mecklenburg-Vorpommern |
Vorinstanz/Datum: | 05.09.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 396/14 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 07 48 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.07.2020 |
Erledigungs-Az: | I R 33/18 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 07 26 |