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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 1 BvR 2840/18 (BVerfG) |
§§: | GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 12 Abs. 1, GG Art. 105 Abs. 2 a, SpVStG Ha § 1, SpVStG Ha § 4, SpVStG Ha § 12 |
Schlagwörter | Hamburg, Verfassung, Höherrangiges Recht, Spielvergnügungssteuer, Spielvergnügungsteuer, Spielbank, Spielcasino, Spielgerätesteuer |
Rechtsfrage: | HmbSpVStG mit höherrangigem Recht vereinbar - Verfassungsbeschwerde |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 21.02.2018 |
Vorinstanz/AZ: | II R 21/15 |
Vorinstanz/Fundstelle: | BFHE 261 S. 62 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 08 43 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 01.12.2021 |
Erledigungs-Az: | 1 BvR 2840/18 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |