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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-349/16 (EuGH)
§§: VO (EG) Nr. 384/96 Art. 17 Abs. 1, VO (EG) Nr. 384/96 Art. 11, VO (EG) Nr. 384/96 Art. 2, VO (EG) Nr. 384/96 Art. 3, VO (EG) Nr. 384/96 Art. 21, DVO (EU) Nr. 1294/2009,
Schlagwörter EG, EU, Zoll, Einfuhr, Dumping, Antidumpingzoll, Schuhe
Rechtsfrage: 1. Ist die DVO (EU) Nr. 1294/2009 in Bezug auf einen Einführer wie den im Ausgangsrechtsstreit wegen Verstoßes gegen Art. 17 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 384/96 (Grundverordnung) ungültig, weil die Kommission bei ihrer Überprüfung eine Stichprobe - dazu von nur acht Einführern - vorgenommen hat, obwohl eine überschaubare Zahl von 21 Einführern zu untersuchen war? - 2. Ist die DVO (EU) Nr. 1294/2009 in Bezug auf einen Einführer wie den im Ausgangsrechtsstreit wegen Verstoßes gegen Art. 11 Abs. 2 Unterabs. 3 der Grundverordnung ungültig, weil die Kommission das vorgelegte Beweismaterial bei ihrer Überprüfung dadurch nicht hinreichend berücksichtigt hat, dass sie fünf große und nur drei kleine Einführer in die Stichprobe aufgenommen und außerdem hauptsächlich die Angaben der fünf großen Einführer berücksichtigt hat? - 3. Ist die DVO (EU) Nr. 1294/2009 in Bezug auf einen Einführer wie den im Ausgangsrechtsstreit wegen Verstoßes gegen die Art. 2 und 3 der Grundverordnung und/oder gegen Art. 11 Abs. 2, 5 und 9 der Grundverordnung ungültig, weil die Kommission bei ihrer Überprüfung nicht über genügend Angaben verfügte, um feststellen zu können, dass gedumpte Einfuhren weiterhin stattfinden und dadurch ein Schaden entsteht? - 4. Ist die DVO (EU) Nr. 1294/2009 in Bezug auf einen Einführer wie den im Ausgangsrechtsstreit wegen Verstoßes gegen Art. 21 der Grundverordnung ungültig, weil die Kommission bei ihrer Überprüfung das Vorliegen spezifischer Anhaltspunkte dafür verlangt, dass ein Einführer durch eine Verlängerung unverhältnismäßig belastet wird?
Vorinstanz: Nederlandstalige rechtbank van eerste aanleg Brussel (Belgien)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2016 Nr. C 335 S. 35
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 15.06.2017
Erledigungs-Az: Rs C-349/16
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 14 36