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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 68/05 |
§§: | EStG § 5 Abs. 2 a |
Schlagwörter | Passivierungsaufschub, Haftungslose Verbindlichkeiten, Einnahme |
Rechtsfrage: | Abweichend von der Gleichbehandlungsklausel im Gesellschaftsvertrag vorgenommene Verteilung der im Wirtschaftsjahr entstandenen Verluste auf die Kommanditisten: Streitig ist, ob § 5 Abs. 2 a EStG nur auf Verpflichtungen anzuwenden ist, die zur Finanzierung laufender Aufwendungen, nicht jedoch zur Finanzierung aktivierungspflichtiger Wirtschaftsgüter (im Streitfall: Beteiligung an einer Personengesellschaft) eingegangen wurden. - Stellen Kapitaleinzahlungen künftiger Gesellschafter Einnahmen i.S.d. § 5 Abs. 2 a EStG dar mit der Folge, dass mit Eintritt jedes Gesellschafters die Rückzahlungsverpflichtungen für "haftungslose Verbindlichkeiten" eintreten und diese dann in Höhe der jeweiligen Einlage zu bilanzieren sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 09.12.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 896/04 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 29 52 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.09.2007 |
Erledigungs-Az: | IV R 68/05 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 02 14 |