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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 4/18 (BFH)
§§: EStG § 5 a Abs. 4 Satz 1, AO § 182 Abs. 1 Satz 1, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, FGO § 48
Schlagwörter Gesellschafterwechsel, Rechtsnachfolge, Feststellung, Schiff, Personengesellschaft, Klagebefugnis, Vollbeendigung
Rechtsfrage: Wer wird prozessualer Rechtsnachfolger einer Personengesellschaft, die sich mit ihrer Klage allein gegen eine ausschließlich einen ausgeschiedenen Gesellschafter betreffende Feststellung gewendet hat und im gerichtlichen Verfahren vollbeendet wurde? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger und Verwaltung
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 19.12.2017
Vorinstanz/AZ: 2 K 277/16
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 03 26
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.10.2020
Erledigungs-Az: IV R 4/18
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 03 44