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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 16/21 (BFH) |
§§: | AO § 365 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2, AO § 110 |
Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Personengesellschaft, Vollbeendigung, Gesamtrechtsnachfolge, Einspruchsfrist, Wiedereinsetzung |
Rechtsfrage: | Hängt die rechtsschutzgewährende Auslegung des Einspruchs einer vollbeendeten Personengesellschaft bei fehlerhafter Adressierung des angefochtenen Bescheids an diese auch dann davon ab, dass die Vollbeendigung dem Finanzamt bekannt war, wenn Einspruch namens der vollbeendeten Personengesellschaft von deren Komplementärin, die zugleich als Gesamtrechtsnachfolgerin kraft Anwachsung Schuldnerin der Betriebssteuer geworden ist, eingelegt wurde? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 11.03.2020 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 3174/17 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 08 31 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.10.2023 |
Erledigungs-Az: | II R 16/21 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an das FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 20 21 |