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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 36/15 (BFH)
§§: AO § 174, AO § 176 Abs. 1, UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2
Schlagwörter Feststellungsbescheid, Organgesellschaft, Rechtmäßigkeit, Berichtigung, Eingliederung, Billigkeitsmaßnahme, Haftung
Rechtsfrage: 1. Bestand zwischen der KG als Organträgerin und der GmbH als Organgesellschaft ein Organschaftsverhältnis, obwohl die KG an der GmbH ausschließlich über ihre Gesellschafter - natürliche Personen und eine nichtunternehmerische GbR - an der GmbH beteiligt war? - 2. Ist die finanzielle Eingliederung einer KG in eine gleichgeordnete Schwesterpersonengesellschaft als Organträger gegeben, wenn mehrere Gesellschafter zusammen die Stimmrechtsmehrheit an beiden Gesellschaften haben und so tatsächlich in der Lage sind, ihren Willen in beiden Gesellschaften durchzusetzen? - 3. Sind bei der Frage des Vorliegens einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG im Rahmen des Steuerfestsetzungsverfahrens Billigkeitsgesichtspunkte wie die subjektive Kenntnis der Organschaft zu berücksichtigen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 30.10.2014
Vorinstanz/AZ: 16 K 5/14
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 02 08
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.08.2016
Erledigungs-Az: V R 36/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 25 44