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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 26/07 |
§§: | UStG § 13 c |
Schlagwörter | Haftung, Abtretung, Stichtag, Umsatzsteuer, Bank |
Rechtsfrage: | Haftet eine Bank als Abtretungsempfänger nach § 13 c Abs. 1 Satz 1 UStG für rückständige Umsatzsteuer aus Forderungen, die zwar erst nach dem für die Anwendung dieser Vorschrift gemäß § 27 Abs. 7 UStG maßgeblichen Stichtag des 7.11.2003 wirksam geworden sind, aber wegen einer vor diesem Zeitpunkt vereinbarten Vorausabtretung (hier: Globalzession) von der Bank einbehalten werden (entgegen Abschn. 182 b Abs. 38 UStR 2005 und entgegen BMF-Schreiben vom 24.5.2004 IV B 7- S 7279 a - 17/04, IV B 7 - S 7279 b - /04, BStBl I 2004 S. 514)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 21.02.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 2219/06 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 14 25 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 03.06.2009 |
Erledigungs-Az: | XI R 57/07 |
Erledigungs-Vermerk: | abgegeben an XI. Senat - neues Aktenzeichen: XI R 57/07 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 30 33 |