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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IV R 38/01 |
| §§: | EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 b |
| Schlagwörter | Arbeitszimmer, Betriebsstätte |
| Rechtsfrage: | Es geht um die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Betriebsausgaben. - Zulassung durch FG - |
| Vorinstanz: | FG Münster |
| Vorinstanz/Datum: | 25.04.2001 |
| Vorinstanz/AZ: | 10 K 8195/99 E |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2001 S. 1113 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 82 42 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 28.08.2003 |
| Erledigungs-Az: | IV R 38/01 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 09 51 |