Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | XI R 16/05 |
| §§: | EStG § 4 Abs. 2 Satz 2, EStG § 6 b, EStG § 34 Abs. 1 Satz 4, EStG § 52 Abs. 9, GG Art. 20 Abs. 3, AO 1977 § 164 |
| Schlagwörter | Bilanzänderung, Rücklage, Wahlrecht, Veräußerungsgewinn, Tarifbegünstigung, Verfassung, Rechtsstaat |
| Rechtsfrage: | 1. Ist § 34 Abs. 1 Satz 4 EStG in der Weise auszulegen, dass bei einem Veräußerungsgewinn i.S. des § 16 EStG wahlweise nur für einen bestimmten Teilbetrag des Veräußerungsgewinns § 6 b EStG ganz oder teilweise angewendet werden kann, so dass der Restbetrag des Veräußerungsgewinns tarifbegünstigt bleibt? Oder muss bei dieser Fallgestaltung der gesamte Veräußerungsgewinn dem allgemeinen Steuersatz unterworfen werden? - 2. Verfassungswidrige Rückwirkung durch die Anwendungsvorschrift des § 52 Abs. 9 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002? - 3. Entfaltet bei einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung die Bilanzänderungsvorschrift in § 4 Abs. 2 EStG keine Wirkung, so dass Ansatz- und Bewertungswahlrechte wie in § 6 b EStG jederzeit uneingeschränkt ausgeübt werden können? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 09.03.2005 |
| Vorinstanz/AZ: | 1 K 198/01 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 23 34 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 14.02.2007 |
| Erledigungs-Az: | XI R 16/05 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 19 97 |