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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 29/21 |
§§: | AO § 233, AO § 236, RL 2003/96/EG Art. 2 Abs. 4 |
Schlagwörter | Stromsteuer, Erstattung, Zinsen |
Rechtsfrage: | Festsetzung von Zinsen auf erstattete Stromsteuer. Nach der Rechtsprechung des EuGH liege ein unionsrechtlicher Zinsanspruch vor. Daneben seien auch die Voraussetzungen des § 236 Abs. 1 Satz 1 Alternative 2 AO sowie des § 233 Satz 1 i.V.m. §§ 233 a, 238, 239 AO erfüllt. - Das Verfahren war durch Beschluss vom 19.11.2019 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren Rs C-100/20 ausgesetzt. - Nach der Entscheidung des EuGH vom 9.9.2021 wurde das Verfahren wieder aufgenommen. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 22.02.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 924/15 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.11.2022 |
Erledigungs-Az: | VII R 29/21 |
Erledigungs-Vermerk: | Historisches AZ: VII R 17/18 - Revision begründet - Zurückverweisung an das FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 09 12 |