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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VII R 46/20 (BFH) | 
| §§: | AO § 220 Abs. 2, AO § 229 Abs. 1 Satz 1, AO § 231 Abs. 1, AO § 231 Abs. 2 | 
| Schlagwörter | Abrechnungsbescheid, Verjährungsunterbrechung, Haftungsbescheid, Unterbrechung | 
| Rechtsfrage: | Kann eine Sachpfändung, die vor Fälligkeit einer Haftungsschuld erfolgt ist, eine mit dem späteren Erlass des Haftungsbescheids beginnende Verjährung genauso unterbrechen, wie eine erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführte Vollstreckungsmaßnahme? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | Sächsisches FG | 
| Vorinstanz/Datum: | 18.03.2019 | 
| Vorinstanz/AZ: | 5 K 907/18 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 00 15 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 23.08.2022 | 
| Erledigungs-Az: | VII R 46/20 | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an das FG | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 22 20 29 | 
