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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 46/09 (BFH) |
§§: | EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7, EStG § 7 i, StBauFG § 39 Abs. 5 |
Schlagwörter | negative Werbungskosten, Baukostenzuschuss, Investitionszuschuss, Zuschuss, Vorauszahlung, Darlehen, Umwandlung |
Rechtsfrage: | Umwandlung eines Darlehens in einen verlorenen Baukostenzuschuss: Ist bei späterer Umwandlung einer für die Modernisierung und Instandhaltung eines denkmalgeschützten, in einem Sanierungsgebiet belegenen Gebäudes gemäß § 39 Abs. 5 StBauFG zunächst nur darlehensweise gewährten Vorauszahlung in einen nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss der nicht mit der Bemessungsgrundlage der Absetzungen verrechenbare Teil des Zuschussbetrags im Jahr der Umwandlung bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu erfassen (sog. negative Werbungskosten bzw. sonst steuerpflichtige Einnahmen in Form von Aufwendungsersatzleistungen)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 19.08.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 231/07 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2010 S. 46 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 03 23 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.12.2010 |
Erledigungs-Az: | IX R 46/09 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 12 55, SIS 12 11 07 |