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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 7/08 (BFH) |
§§: | KStG § 8 b Abs. 5, EG Art. 43, EG Art. 56, EG Art. 48, EStG § 3 c |
Schlagwörter | Nicht abziehbare Betriebsausgabe, Niederlassungsfreiheit, Kapitalverkehrsfreiheit, Dividende, EG, EU |
Rechtsfrage: | Verstößt die Regelung in § 8 b Abs. 5 KStG 2002 auch insoweit gegen die europarechtlich garantierte Kapitalverkehrsfreiheit, als es um Mehrheitsbeteiligungen an Gesellschaften aus Nicht-EU-Staaten geht? Ist bei solchen Beteiligungen ausschließlich die Frage der Niederlassungsfreiheit zu prüfen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 09.11.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 2912/04 K, G |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2008 S. 406 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 13 26 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.11.2008 |
Erledigungs-Az: | I R 7/08 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 09 88 |