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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 89/13 (BFH) |
§§: | EStG § 33 Abs. 2 Satz 3 |
Schlagwörter | Außergewöhnliche Belastung, Arzneimittel, Krankheitskosten, Diätverpflegung |
Rechtsfrage: | Sind Aufwendungen für ärztlich verordnete Vitamine und andere Mikronährstoffe zur Behandlung einer chronischen Stoffwechselstörung als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig bzw. gemäß § 33 Abs. 2 Satz 3 EStG vom Abzug ausgeschlossen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 15.07.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 3744/12 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 05 34 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.04.2015 |
Erledigungs-Az: | VI R 89/13 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 15 84 |