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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 86/13 (BFH) |
§§: | EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b, EStG § 9 Abs. 5, EStG § 52 Abs. 12 Satz 9 |
Schlagwörter | Arbeitszimmer, Höchstbetrag, Objekt, Nutzung, Lebensgefährte, Aufteilungsmaßstab |
Rechtsfrage: | In welcher Höhe sind die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei (zeitanteiliger) gemeinsamer Nutzung durch Lebensgefährten im in hälftigem Miteigentum stehenden Haus abzugsfähig? - Ist der Höchstbetrag gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b Satz 3 EStG personen- oder objektbezogen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 25.03.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 406/12 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 09 17 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.12.2016 |
Erledigungs-Az: | VI R 86/13 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 28 16 |