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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 31/19 (BFH) |
§§: | UStG § 3 Abs. 1 b Satz 1 Nr. 1, UStG § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, UStG § 10 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1, UStG § 15 Abs. 4 |
Schlagwörter | Unentgeltliche Wertabgabe, Bemessungsgrundlage, Selbstkosten, Aufteilungsmethode, Vorsteuerabzug |
Rechtsfrage: | Bemessungsgrundlage einer unentgeltlichen Abgabe von Wärme aus einer Biogasanlage: Ist die Bemessungsgrundlage der Abgabe von Wärme aus einer Biogasanlage nach der Marktwertmethode zu ermitteln oder sind die Selbstkosten im Verhältnis der erzeugten Mengen an elektrischer und thermischer Energien in der einheitlichen Messgröße kWh aufzuteilen (sog. energetische Aufteilungsmethode)? Wie ist der Begriff der Selbstkosten auszulegen und gibt diese Auslegung Aufschluss darüber, nach welcher Methode eine Aufteilung der Selbstkosten bei der Herstellung mehrerer Gegenstände vorgenommen werden kann? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 01.10.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 1050/16 U |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 19 49 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.11.2022 |
Erledigungs-Az: | XI R 31/19 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 02 27 |