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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 62/06
§§: AO § 80 Abs. 5, StBerG § 4 Nr. 11, EStG § 3 Nr. 12, EStG § 3 Nr. 26
Schlagwörter Lohnsteuerhilfeverein, Beratung, Zurückweisung, Bevollmächtigter
Rechtsfrage: Zurückweisung eines Lohnsteuerhilfevereins als Bevollmächtigten wegen unerlaubter Hilfeleistung in Steuersachen, weil das vertretene Mitglied Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielte. - Müsste eine Bagatellgrenze bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit berücksichtigt werden, deren Überschreiten erst die Zurückweisung als Bevollmächtigten rechtfertigen würde? - Hätte vor der Zurückweisung des Vereins als Bevollmächtigten rechtskräftig über die Einkunftsart (hier: Einnahmen aus Übersetzungstätigkeiten) entschieden werden müssen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 04.09.2006
Vorinstanz/AZ: 2 K 171/05
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 00 53
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.11.2007
Erledigungs-Az: IX R 32/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 13 90