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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 39/01
§§: EStG § 4 Abs. 1, EStG § 5 Abs. 1, EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, FGO § 76, FGO § 118 Abs. 2
Schlagwörter Notwendiges Betriebsvermögen, Betriebsvermögen, Anteil, Kapitalgesellschaft
Rechtsfrage: 1. Zuordnung eines Anteils (25 %) an einer vermögensverwaltenden GmbH zum notwendigen Betriebsvermögen bei einer allgemeinen Unternehmensberatung (u.a. mit dem Zweck Immobilienkonzeptionen, Vermittlung und Nachweis von Darlehensverträgen). - Notwendiges Betriebsvermögen, wenn Einzelunternehmen über diese Beteiligung einen einmaligen erheblichen Ertrag erzielt bzw. verdecktes Honorar (?) abgegolten wird. - 2. Mangelhafte Feststellungen des FG i.S.d. § 118 Abs. 2 FGO; Verletzung der Sachaufklärungspflicht - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 16.05.2001
Vorinstanz/AZ: III 140/97
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 68 10
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.10.2003
Erledigungs-Az: XI R 39/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 17 56