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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-465/20 P (EuGH) |
§§: | AEUV Art. 107 Abs. 1 |
Schlagwörter | EG, EU, staatliche Beihilfe, Irland, Körperschaftsteuer, Zweigniederlassung, Apple, Lizenz, Gewinn, Fremdvergleich |
Rechtsfrage: | Rechtsmittel der Europäischen Kommission gegen das EuG-Urteil vom 15.7.2020 Rs T-778/16 und T-892/16: Die Rechtsmittelführerin beantragt, - das angefochtene Urteil aufzuheben; - die Klagegründe eins bis vier und acht in der Rechtssache T-778/16 und die Klagegründe eins bis fünf, acht und 14 in der Rechtssache T-892/16 zurückzuweisen; - die Rechtssache zur Überprüfung der noch nicht geprüften Klagegründe an das Gericht zurückzuverweisen; und - die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens im ersten Rechtszug und im Rechtsmittel vorzubehalten. |
Vorinstanz: | EuG |
Vorinstanz/Datum: | 15.07.2020 |
Vorinstanz/AZ: | Rs T-778/16 und T-892/16 |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2021 Nr. C 35 S. 22 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 10.09.2024 |
Erledigungs-Az: | Rs C-465/20 P |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 14 50 |