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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 77/12 (BFH) |
§§: | EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, LStDV § 1, EStG § 42 d, AO § 162 |
Schlagwörter | Arbeitnehmer, Telefoninterviewer, Schätzung, Haftungsschuld, Aufteilungsmethode |
Rechtsfrage: | Unter welchen Voraussetzungen sind Telefoninterviewer als Arbeitnehmer anzusehen? - Ist eine Schätzung der Höhe der Lohnsteuer-Haftungsschuld anhand prozentualer Aufteilung ordnungsgemäß, wenn der Prüfungszeitraum so lange zurückliegt, dass die Besteuerungsgrundlagen nicht mehr ermittelt werden können? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 14.03.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 476/06 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2012 S. 1650 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 20 71 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.06.2015 |
Erledigungs-Az: | VI R 77/12 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 21 20 |