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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 15/14 (BFH) |
§§: | KStG § 9 Abs. 1 Nr. 2, KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9, EStG § 10 b, AO § 54, AO § 59, EStDV § 50 Abs. 2 |
Schlagwörter | Spende, Abzugsfähigkeit, Spendenbescheinigung, Kirche, Ausland, EU |
Rechtsfrage: | Kann eine anlässlich einer Generalaudienz an den Papst in Rom übergebene Spende steuerlich Berücksichtigung finden? Bestehen Bedenken gegen die in § 9 KStG und § 10 b EStG vorgenommene Beschränkung der Privilegierungstatbestände auf Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des EWR-Raumes (Voraussetzungen einer Steuerbegünstigung des ausländischen Spendenempfängers i.S.d. §§ 59 ff. AO; Auslegung des § 54 AO)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 15.01.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 3735/10 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2014 S. 667 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 10 02 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |