
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 4/22 (BFH) |
§§: | EStG § 3 Nr. 28, EStG § 32 b Satz 1 Nr. 1 Buchst. g, AltTZG § 2, AltTZG § 3, AltTZG § 5 |
Schlagwörter | Aufstockungsbetrag, Altersteilzeit, Altersteilzeitgesetz, Steuerfreiheit, Progressionsvorbehalt |
Rechtsfrage: | Schließt die Auszahlung des Aufstockungsbetrages nach dem Altersteilzeitgesetz erst nach Eintritt des Steuerpflichtigen in den Ruhestand die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 28 EStG aus? - (Im Streitfall handelt es sich um eine Konzernvereinbarung, nach der teilnehmende Arbeitnehmer an der Entwicklung des Aktienkurses der X AG in einem mehrere Jahre umfassenden Zeitraum in Form einer Einmalzahlung profitieren sollten. Erst zum Ende des Zeitraums erfolgte die Ermittlung des Auszahlungsbetrages einschließlich des Aufstockungsbetrages nach dem Altersteilzeitgesetz, die den Arbeitnehmern anschließend zufloss. Die Altersteilzeit des Klägers endete ca. nach der Hälfte des Zeitraums.) - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 22.11.2021 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 1902/19 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 02 54 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.10.2024 |
Erledigungs-Az: | VI R 4/22 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 18 79 |