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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 2/22 (BFH) |
§§: | EStG § 33 |
Schlagwörter | Außergewöhnliche Belastung, Krankheitskosten, In-vitro-Fertilisation, Aufteilung, Wirtschaftliche Belastung, Partnerschaft |
Rechtsfrage: | Sind Aufwendungen für eine homologe künstliche Befruchtung durch In-vitro-Fertilisation einer in einer Partnerschaft lebenden empfängnisfähigen Frau, bei deren männlichem Partner krankheitsbedingte chromosomale Zeugungsrisiken bestehen, als außergewöhnliche Belastungen i.S. von § 33 EStG zu berücksichtigen? Wenn ja, auch die vom Partner (im Rahmen des abgekürzten Zahlungsweges?) gezahlten Aufwendungen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 14.12.2021 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 20/21 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 07 85 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.02.2024 |
Erledigungs-Az: | VI R 2/22 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 07 64 |