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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 1/22 (BFH) |
§§: | EStG § 3 b |
Schlagwörter | Steuerfreiheit, Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, Berechnungsmethode |
Rechtsfrage: | Ist Maßstab für die Berechnung der in § 3 b Abs. 1 Nrn. 1 bis 4 EStG genannten prozentualen Höchstgrenzen bei Bereitschaftsdienst an Sonn- und Feiertagen oder zur Nachtzeit das für den bei Anwesenheit am Arbeitsplatz geleisteten Bereitschaftsdienst gezahlte Entgelt oder der sonst maßgebende Grundlohn? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 15.12.2021 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 268/18 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 05 47 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.04.2024 |
Erledigungs-Az: | VI R 21/21 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |