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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | III R 73/05 | 
| §§: | InvZulG § 3 Abs. 1, EStG § 5 Abs. 1, HGB § 255 Abs. 2 | 
| Schlagwörter | Bauzeitzinsen, Finanzierungskosten, Herstellungskosten, Investitionszulage | 
| Rechtsfrage: | Investitionszulage für Bauzeitzinsen: Sind die in der Steuerbilanz als Herstellungskosten behandelten Bauzeitzinsen wegen der einheitlichen Ausübung des Wahlrechts (BMF im BStBl I 2001 S. 379, Rz. 151) auch in die Bemessungsgrundlage für die Investitionszulage einzubeziehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG des Landes Brandenburg | 
| Vorinstanz/Datum: | 27.10.2005 | 
| Vorinstanz/AZ: | 5 K 285/04 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 05 64 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 19.10.2006 | 
| Erledigungs-Az: | III R 73/05 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 04 34 | 
