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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 49/15 (BFH)
§§: FGO § 40 Abs. 2, KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9, KStG § 5 Abs. 1 Nr. 23, AO § 68 Nr. 9
Schlagwörter Klagebefugnis, Beschwer, Gemeinnützigkeit, Betrieb gewerblicher Art, Zweckbetrieb, Forschung, Hochschule, Steuerbefreiung
Rechtsfrage: Fehlt der Klägerin im Streit darum, ob sie als juristische Person des öffentlichen Rechts (Hochschule) mit ihrem Betrieb gewerblicher Art "Auftragsforschung" gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 oder 23 KStG von der Körperschaftsteuer befreit ist, mangels Beschwer die Klagebefugnis, da die angefochtenen Körperschaftsteuerbescheide über 0 EUR lauten und sich diese im Streitfall auch nicht anderweitig in bindender Weise für die Klägerin ungünstig auswirken? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 23.09.2014
Vorinstanz/AZ: 9 K 2451/10 K
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2015 S. 744
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 11 75
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.06.2016
Erledigungs-Az: V R 49/15 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 23 71