Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 26/08
§§: EStG § 74 Abs. 1, BSHG § 91 Abs. 2, BGB § 1610 Abs. 2
Schlagwörter Abzweigung, Sozialhilfeträger, Kindergeld, Unterhalt
Rechtsfrage: Notwendige Abzweigung des Kindergeldes an den Sozialhilfeträger, wenn dieser die Kosten der Heimunterbringung für das volljährige behinderte, vollstationär untergebrachte Kind trägt, und die Mutter nur partielle Unterhaltsleistungen erbringt (mtl. Unterhaltsbeitrag, mtl. Aufwendungen für Kleidung, Haushaltsaufnahme an den Wochenenden und Feiertagen sowie Fahrtkosten)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Thüringer FG
Vorinstanz/Datum: 13.02.2008
Vorinstanz/AZ: 3 K 177/07
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2008 S. 865
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 26 87
Erledigungs-Vermerk: Das Verfahren III R 26/08 ruht gemäß Beschluss vom 19.8.2008 bis zur Entscheidung des BFH in den Verfahren III R 6/07, III R 20/07, III R 36-39/07. - Zurücknahme der Revision