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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | 2 BvR 1520/08 (BVerfG) |
| §§: | EStG 1997 § 33, EStG 1997 § 31, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 6 Abs. 1, BGB § 1684 Abs. 1 |
| Schlagwörter | Außergewöhnliche Belastung, Kind, Umgang, Kontaktpflege, Besuch, Fahrtkosten, Getrenntleben, Familie, Verfassung, Familienleistungsausgleich, Reisekosten, Zwangsläufigkeit |
| Rechtsfrage: | Außergewöhnliche Belastungen: Aufwendungen eines Elternteils für Besuche seines von ihm getrennt lebenden Kindes - Verfassungsbeschwerde - |
| Vorinstanz: | BFH |
| Vorinstanz/Datum: | 27.09.2007 |
| Vorinstanz/AZ: | III R 41/04 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 40 18 |
| Erledigendes Gericht: | BVerfG |
| Erledigungs-Datum: | 22.10.2009 |
| Erledigungs-Az: | 2 BvR 1520/08 |
| Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |