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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 7/22 (BFH) |
§§: | GrEStG § 1 Abs. 3 Nr. 1, AO § 163 |
Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Mittelbare Beteiligung, Mittelbare Anteilsvereinigung, Personengesellschaft, Zwischengeschaltete Personengesellschaft, RETT-Blocker, Vertrauensschutz, Billigkeitsantrag |
Rechtsfrage: | Zurechnung einer zwischengeschalteten Personengesellschaft als sog. RETT-Blocker bei § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG - Durfte der Kläger zum Zeitpunkt der Anteilsübertragungen (Jahr 2012) in die durch die Rechtsprechung und Finanzverwaltung gesicherte Auslegung des Anteils-Begriffs für die Ebene der zwischengeschalteten Personengesellschaft vertrauen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 27.01.2022 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 640/20 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 06 53 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.02.2024 |
Erledigungs-Az: | II R 7/22 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet n |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 10 40 |