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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 12/16 (BFH)
§§: EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 8, EStG § 22 Nr. 3
Schlagwörter Arbeitslohn, Dritter, Beteiligung, Veranlassungszusammenhang
Rechtsfrage: Liegt Arbeitslohn vor, wenn der Hauptgesellschafter einen Arbeitnehmer der Gesellschaft am künftigen Erlös aus der Veräußerung seiner Gesellschaftsanteile beteiligt und die vor der Veräußerung erteilte Zusage formal mit einer Zahlungspflicht des Arbeitnehmers verknüpft wurde, deren Betrag unter dem erwarteten Erlösanteil lag und bis zum Verkauf verzinslich gestundet wurde? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 08.12.2014
Vorinstanz/AZ: 1 K 232/11
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 10 87
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 03.07.2019
Erledigungs-Az: VI R 12/16 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 18 13