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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 31/12 (BFH)
§§: ZK Art. 220 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b
Schlagwörter Nacherhebung, Aktiver Irrtum, Einfuhrabgaben
Rechtsfrage: Nacherhebung von Einfuhrabgaben für eingeführte digitale Bilderrahmen nach irrtümlicher Nichtbeachtung der VO Nr. 1156/2008 durch die Zollbehörde. Setzt die Nacherhebung von Einfuhrabgaben auch dann eine Gesamtbetrachtung hinsichtlich der vom Zollschuldner aufgewendeten Sorgfalt voraus, wenn sich aus der im Amtsblatt veröffentlichten Verordnung der Irrtum der Zollbehörde bei der Erhebung der Einfuhrabgaben eindeutig ergibt? (Divergenz zur Rechtsprechung des EuGH und BFH?) - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 20.01.2012
Vorinstanz/AZ: 4 K 7/11
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 12 18
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.06.2013
Erledigungs-Az: VII R 31/12 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 25 69