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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 14/17 (BFH) |
§§: | AO § 256, EStG § 5 b, AO § 150 Abs. 8 |
Schlagwörter | Zwangsgeldfestsetzung, elektronische Übermittlung, Bilanz |
Rechtsfrage: | Ist auf die elektronische Übermittlung der Bilanz zu verzichten, weil bei der Klägerin als führendes Unternehmen für Sicherheitstechnik aufgrund der Eigenart des Betriebs und der dort erzeugten Produkte ein erhöhtes Ausspähungsrisiko besteht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 08.03.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 149/15 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 09 41 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.05.2018 |
Erledigungs-Az: | VII R 14/17 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 18 14 41 |